
Die BRV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns stehen unsere Mandanten
Die BRV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bietet den vollständigen Leistungskatalog einer großen mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft für kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu mittelständischen Konzernen – insbesondere hat sich die BRV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Premium-Anbieter für Unternehmen der öffentlichen Hand profiliert.
Die BRV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist an 8 Standorten in ganz Deutschland vertreten und kennt daher die differierenden Bedürfnisse der Unternehmen in den verschiedenen Regionen.
Als Mitgliedsunternehmen der national und international agierenden ETL-Gruppe hat die BRV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zugriff auf das Netzwerk und das Expertenwissen der gesamten Gruppe - bei speziellen Fragestellungen - in den Bereichen Recht, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Finanzen.
Personal
Massiver Stellenabbau im öffentlichen Dienst
Der öffentliche Dienst hat zunehmend mit personellen Engpässen zu kämpfen. Dies geht aus einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunktur-forschung der Hans-Böckler-Stiftung hervor. In den vergangenen 20 Jahren ist die Zahl der im öffentlichen Dienst Beschäftigten drastisch gesunken – waren noch im Jahre 1991 über 5,2 Mio. Arbeitnehmer bei Bund, Ländern und Gemeinden beschäftigt, sind es 2010 noch etwa 3,6 Mio.
Bilanz
E-Bilanz in Sicht
Kontrovers wurde über § 5b EStG diskutiert, nach dem Unternehmen, die nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG bilanzieren, die Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (sog. "Taxonomien" ) elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln haben.
Öffentliches Recht
IDW kommentiert Entwurf zur Lageberichterstattung
Das International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat einen Entwurf über die standardisierte Lageberichterstattung für die öffentliche Hand erarbeitet (ED 47). Am 27. Juli 2012 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht.